Messtechnische Kontrollen (MTK)

Blutdruckmessgeräte, Ergometer, Temperaturmessgeräte sind im Sinne des Medizinproduktegesetzes „Messgeräte mit Messfunktion“. Messgeräte unterliegen während Ihrer Verwendung einem Verschleiß und müssen daher regelmäßig kontrolliert werden. Für die Anwendung von Blutdruckmessgeräten, Ergometern und Temperaturmessgeräte in der Heilkunde ist in regelmäßigen Abständen eine Messtechnische Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben (ehem. Eichung).

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